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Ärztevermittlung
Wir bringen qualifizierte Ärzte und
medizinische Einrichtungen zusammen!
Der deutsche Arbeitmarkt für Ärzte ohne deutsches Diplom
Ab wann darf ich in Deutschland als Arzt tätig werden?
Wenn Sie als Arzt mit einem ausländischen Diplom in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Anerkennungsprozess durchlaufen.
- Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihr ausländisches Diplom in Deutschland anerkannt wird. Dies können Sie über die Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Erfahrung bringen. Dort können Sie auch eine Vorprüfung Ihres Abschlusses beantragen. Dadurch erfahren Sie relativ unkompliziert, ob eine Tätigkeit als Arzt überhaupt möglich ist oder ob Sie weitere Qualifikationen erwerben möchten.
- Sobald Sie ein positives Ergebnis über die Vorprüfung Ihres Abschlusses erhalten haben, können Sie eine Approbation beantragen. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des Arztberufs in Deutschland, also eine Urkunde. Bei der Beantragung der Approbation müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, darunter Ihre Geburtsurkunde, Ihr Abschlusszeugnis, Ihr polizeiliches Führungszeugnis und eine Bescheinigung über Ihre Deutschkenntnisse.
- Wenn Sie Ihre Approbation erhalten haben, können Sie in Deutschland als Arzt arbeiten.
- Möglicherweise müssen Sie jedoch noch weitere Anforderungen erfüllen, je nachdem, in welchem Bundesland Sie arbeiten möchten. Einige Bundesländer verlangen beispielsweise, dass Sie erst eine berufsbegleitende Zusatzausbildung absolvieren, bevor Sie als Arzt arbeiten dürfen.
- Haben Sie alle Punkte erfüllt? Dann steht einer Karriere als Arzt in Deutschland nichts mehr im Wege. Viel Erfolg dabei wünscht das Team der medigate ärztevermittlung

Wann darf ich als Arzt ohne deutsches Diplom arbeiten?
Auch ohne deutsches Diplom gibt es Wege für ausländisch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, in Deutschland ärztlich tätig zu werden – aber nicht sofort und oft unter Auflagen. Zunächst verlangt die zuständige Behörde, meist die Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, dass Ihre ausländische Ausbildung geprüft wird – man spricht von der Anerkennung oder Gleichwertigkeitsprüfung. Dabei wird festgestellt, ob Ihre Qualifikation dem deutschen Standard entspricht. Wenn große Unterschiede bestehen, kann eine Kenntnisprüfung nötig sein, um Defizite zu beheben. Parallel müssen Sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen: Allgemeines Deutsch meist auf Niveau B2 und medizinische Fachsprache im Regelfall auf C1.
Bis zu diesem Vollzug der Approbation oder wenn diese nicht (noch) möglich ist, besteht oft die Möglichkeit, mit einer Berufserlaubnis zu arbeiten – eine befristete Erlaubnis unter Aufsicht. Diese erlaubt ärztliche Tätigkeiten, meist in Kliniken, aber mit bestimmten Beschränkungen, etwa keine eigenständige Praxis oder Notfallverantwortung. Voraussetzung bleibt auch hier, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und Sprach- & Gesundheitsnachweise vorlegen.
Kliniken und medizinische Einrichtungen, die diese Erlaubnis nutzen, tun dies bewusst – sie unterstützen Sie auf dem Weg zur Approbation und schaffen Transparenz über Ihre Potenziale und Entwicklungsbedarf.
Der Prozess Schritt für Schritt
- Einreichung der Unterlagen – Diplom, Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, ggf. Leistungsnachweise übersetzen lassen und beglaubigen.
- Gleichwertigkeitsprüfung – Behörden prüfen Ihre Ausbildung auf inhaltliche und zeitliche Übereinstimmung mit deutschen Standards.
- Kenntnisprüfung (falls erforderlich) – schriftlich und/oder praktisch, um vorhandene Lücken zu schließen.
- Sprachprüfung & Fachsprachtest – meist zuerst B2 (Allgemein), dann C1 (medizinisch).
- Bezug einer Berufserlaubnis (falls möglich) – befristete Tätigkeit unter Aufsicht zur Überbrückung.
- Approbation – sobald alle Anforderungen erfüllt sind, erhalten Sie die volle Berufszulassung, die Ihnen eigenständiges Arbeiten ermöglicht.

Überblick der möglichen Wege
-
Anerkennung der ausländischen ärztlichen Ausbildung
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Gleichwertigkeitsprüfung und ggf. Kenntnisprüfung
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Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (B2, später Fachsprache C1)
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Berufserlaubnis als Übergangsoption
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Approbation als Ziel für volle ärztliche Tätigkeit
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann ich schon arbeiten, bevor die Approbation vollständig anerkannt ist?
Ja – mit einer Berufserlaubnis. Das ist eine befristete Erlaubnis, oft unter Aufsicht und mit bestimmten Einschränkungen. Sie ermöglicht klinische Tätigkeiten, jedoch meist nicht eigenständige leitende oder Notfallverantwortung.
Ist Dokumente übersetzen lassen nötig?
Ja – alle ausländischen Zeugnisse und Urkunden müssen in der Regel ins Deutsche übersetzt und rechtlich beglaubigt werden. Ohne korrekte Übersetzungen kann der Anerkennungsprozess verzögert oder abgelehnt werden.
Wie lange dauert der Anerkennungsprozess?
Das variiert stark je nach Bundesland und Qualität Ihrer Unterlagen. Es kann wenige Monate dauern, in manchen Fällen 6-12 Monate oder länger, insbesondere wenn Prüfungen oder Korrekturen nötig sind.
Welche Einschränkungen gelten mit einer Berufserlaubnis?
Mit Berufserlaubnis arbeiten Sie unter Aufsicht. Es gibt Begrenzungen bei der eigenständigen Tätigkeit, oft keine Notfallbereitschaft oder leitende Funktionen. Aber sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Approbation.
Machen Sie jetzt den nächsten Schritt zur ärztlichen Tätigkeit in Deutschland
Haben Sie ein ausländisches Medizindiplom und wollen wissen, Ab wann darf ich in Deutschland als Arzt tätig werden? medigate unterstützt Sie beim gesamten Weg: von der Anerkennung Ihrer Qualifikationen über die Sprachprüfung bis zur Berufserlaubnis und Approbation.
Wir helfen Ihnen dabei:
-
Unterlagen checken & übersetzen lassen
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Behördenwege begleiten
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geeignete Kliniken finden, die Berufserlaubnisse nutzen
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